Nutzen Sie unsere Personal-
überlassung für den Ausgleich von Auftragsspitzen und als Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Ihre Kalkulation wird einfach effizienter. Bezahlen Sie nichts, wofür Sie nichts zurückbekommen. Wir stellen Ihnen unsere Mitarbeiter auf der Grundlage des AÜG zur Verfügung.
Falls Sie Fragen oder Anregungen haben und diese mit uns persönlich oder per Telefon besprechen möchten, dann sind wir für Sie in der Zeit von:
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